Das US-Gericht lehnt die Patentanmeldung von Bancor gegen Uniswap ab

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Ein Bundesrichter in New York hat die Patentklage abgewiesen, die von mit Bancor verbundenen Parteien gegen Uniswap eingereicht wurde. In der Entscheidung vom 10. Februar erklärte Richter John G. Koeltl, dass die angeführten Patente lediglich eine „abstrakte Idee“ zur Berechnung des Wechselkurses für Kryptowährungen betreffen und daher nach US-Patentrecht keinen Schutz genießen.

Das Gericht stellte fest, dass die Bestimmung des Preises bei Transaktionen eine grundlegende wirtschaftliche Tätigkeit ist und die Implementierung auf Blockchain oder Smart Contracts diese Idee nicht zu einer patentfähigen Erfindung macht. Zudem konnte die Klage nicht nachweisen, dass Uniswap die im Patent beschriebene Reserve-Konstante direkt verwendet hat, noch lagen ausreichende Beweise für vorsätzliche Patentverletzung vor.

Der Fall wurde „ohne rechtliche Vorurteile“ abgewiesen, was bedeutet, dass Bancor 21 Tage Zeit hat, eine geänderte Klage einzureichen; andernfalls wird die Abweisung endgültig. Der Gründer von Uniswap, Hayden Adams, erklärte anschließend auf X: „Wir haben gewonnen.“

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