Der Fall drehte sich um das „Konstante-Produkt-Automatisierte Market Maker“-Modell, das eine der zentralen Liquiditätspreisbildungsmechanismen im dezentralen Finanzwesen ist. Die Kläger behaupteten, Uniswap nutze unrechtmäßig ihre Technologien zur automatischen Preisgestaltung und Liquiditätspools, doch das Gericht befand, dass diese Patente lediglich „grundlegende wirtschaftliche Praktiken zur Berechnung von Wechselkursen für Transaktionen“ betreffen. Selbst wenn sie auf Blockchain und Smart Contracts basieren, seien sie daher nicht patentfähig.
Der Richter betonte weiter, dass die Implementierung abstrakter Formeln auf Blockchain-Infrastruktur keine technologische Innovation darstelle, die „kreative Konzepte“ umfasst, und somit die zweistufige Patentfähigkeit gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung in den USA nicht erfüllt. Zudem wurde entschieden, dass die Kläger nicht ausreichend dargelegt haben, wie der öffentlich zugängliche Code von Uniswap die in den Patenten genannten Schlüsselparameter enthält. Die Klage wies in Bezug auf direkte Verletzung, Anstiftung und vorsätzliche Verletzung deutliche Mängel auf.
Dieses Urteil stellt für Uniswap einen prozessualen Sieg dar, ist jedoch kein endgültiges Urteil. Das Gericht gestattete den Klägern, innerhalb von 21 Tagen eine überarbeitete Klageschrift einzureichen, andernfalls wird die Klage abgewiesen. Nach Bekanntgabe der Entscheidung äußerte Uniswap-Gründer Hayden Adams auf sozialen Plattformen: „Wir haben gewonnen“, was auf eine optimistische Haltung gegenüber dem Ausgang hindeutet.
Branchenexperten sind der Ansicht, dass dieser Fall nicht nur die Patentstreitigkeit zwischen Uniswap und Bancor betrifft, sondern auch potenziell eine wegweisende Wirkung auf die Patentierbarkeit zentraler Algorithmen im DeFi-Bereich haben könnte. Mit der fortschreitenden Innovation im On-Chain-Finance werden solche gerichtlichen Entscheidungen die technischen Grenzen und die regulatorische Umgebung der Kryptoindustrie weiterhin beeinflussen.
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