Die zivilrechtliche Abteilung des Gerichts stellte fest, dass das von Microsoft unterstützte Unternehmen unbefugt Texte aus neun verschiedenen Liedern reproduziert und gespeichert hat, darunter beliebte deutsche Titel wie „Atemlos durch die Nacht“ und „How Nice That You Were Born“, so die Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums.
Das Urteil betrifft speziell die Versionen ChatGPT 4.0 und 4.0o, bei denen das Gericht festgestellt hat, dass die Texte während des Trainings „gelernt“ wurden und in der Ausgabe reproduziert werden können.
OpenAI argumentierte, dass seine Nutzung der Daten unter die Ausnahmen für „Text- und Data Mining“ (Section 44b UrhG) im deutschen Urheberrecht falle. Das Gericht wies diese Verteidigung zurück und erklärte, dass die Ausnahme zwar die Datenanalyse erlaubt, nicht jedoch das Training generativer KI-Modelle, die direkt mit den Rechteinhabern konkurrieren. Die Richter begründeten, dass die verwendete Technologie die Trainingsdaten nutzte, um Ausgaben zu generieren, die die Originalwerke ersetzen könnten, wodurch die berechtigten Interessen der Autoren beeinträchtigt würden.
Die vorsitzenden Richter ordneten an, dass OpenAI die Nutzung der Inhalte einstellen, Informationen über den Umfang der Nutzung bereitstellen und Schadensersatz an GEMA zahlen müsse, die Organisation, die die Musikrechte vertritt, so ein Bericht von Euronews. Die genaue finanzielle Strafe wurde in den ursprünglichen Urteilsdokumenten nicht veröffentlicht.
GEMA begrüßte das Urteil als bedeutenden Präzedenzfall für den Urheberrechtsschutz im Zeitalter der generativen KI. Die Organisation erklärte, dass das Urteil klarstelle, dass digitale Plattformen kreative Werke ohne faire Vergütung nicht nutzen dürfen, und forderte Lizenzvereinbarungen, um Künstler angemessen zu entlohnen, so Reuters.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OpenAI plant, gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen und argumentiert, dass seine Trainingsmethoden unter den europäischen Rechtssystemen als Fair Use gelten, so eine juristische Analyse von AI Fray.
Die zunehmenden rechtlichen Herausforderungen für zentrale KI-Unternehmen haben das Interesse an dezentralen Alternativen beschleunigt, die versuchen, Datenrechte durch Blockchain-Technologie zu verwalten. Zum Beispiel kündigte Telegram-CEO Pavel Durov kürzlich ein TON-dezentrales KI-Netzwerk an, das ohne eine einzelne kontrollierende Instanz betrieben werden soll und möglicherweise eine andere Compliance-Struktur bietet.
Weitere Projekte bauen Infrastrukturen auf, um Datenbeiträge zu incentivieren und Eigentumsfragen transparent zu lösen. Der Markt verzeichnet Bewegungen bei Assets wie Bittensor, einem dezentralen KI-Protokoll, das maschinelles Lernen über verteilte Netzwerke ermöglicht.
Diese Plattformen zielen darauf ab, transparente Nachverfolgung der Datenherkunft zu etablieren und so die „Black Box“-Haftung im Urheberrecht zu umgehen, die zentrale Anbieter derzeit plagt. Auch die Integration mit dezentralen Finanzsystemen (DeFi) ist in Verbraucher-Apps wie der Ruvi AI Superapp zu sehen, die Zahlungswege mit KI-Assistenten verbinden möchte. Während Gerichte weltweit beginnen, Grenzen für KI-Trainingsdaten zu setzen, könnten diese blockchain-basierten Lösungen Mechanismen bieten, um Originalinhalte zu verifizieren und zu vergüten.